Abrechnung nach der GOT
Wir rechnen ausschließlich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab.
Die GOT wurde 1999 von der Bundesregierung erlassen. Sie regelt für jede tierärztliche Leistung den Mindest- und Höchstbetrag.
Wir rechnen in der Regel nach dem Mindestsatz ab!
Ausnahmen gelten am Wochenende, in der Nacht sowie bei besonders schwierigen oder aufwendigen Fällen.
Zusammensetzung der Behandlungskosten
Die Gesamtrechnung setzt sich typischerweise wie folgt zusammen:
| Kostenposition | Beschreibung |
|---|---|
| Grundgebühr | Erhebung des Vorberichtes, Allgemeinuntersuchung |
| Besondere Leistungen | Untersuchung einzelner Organe, Röntgen, Labor etc. |
| Materialkosten | Medikamente, Röntgenfilm, Spritzen, Verbandsmaterial, Desinfektionsmittel etc. |
| Abgegebene Medikamente | Verschriebene und ausgegebene Medikamente |
| Mehrwertsteuer | Gesetzliche MwSt. |
| = Gesamtpreis |
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar – bevorzugt bei Beträgen unter 50 EUR
- Kartenzahlung – ist möglich
- Sammelrechnung – Stammkunden können am Monatsende eine Rechnung zur Überweisung erhalten
- Ratenzahlung – nach vorheriger Absprache möglich
Fragen zu den Kosten?
Bei Fragen zur Abrechnung oder zu den voraussichtlichen Kosten einer Behandlung sprechen Sie uns gerne an:
Wir beraten Sie transparent und ehrlich – vor der Behandlung.